Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Cinework Software GmbH für die Nutzung von crewser
Stand: 30.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Cinework Software GmbH (nachfolgend "Anbieter") und Unternehmern (nachfolgend "Kunde") über die Nutzung der Software crewser abgeschlossen werden. Soweit Crew-Mitglieder, Arbeitnehmer*innen, freie Mitarbeiter*innen oder sonstige Projektbeteiligte über einen vom Kunden veranlassten Zugang crewser nutzen, enthalten diese AGB außerdem Nutzungsregeln für diesen projektbezogenen Zugriff.
1.2. crewser wird als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten und ist eine cloudbasierte Software zur Personalverwaltung und Zeiterfassung speziell für Film- und Medienprojekte. Die Nutzung der Software unterliegt diesen AGB sowie den gegebenenfalls gesondert vereinbarten Service Level Agreements (SLAs).
1.3. Abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Der entgeltliche Vertrag über die Bereitstellung von crewser richtet sich an Unternehmer, insbesondere Produktionsfirmen, Film- und Medienunternehmen sowie vergleichbare professionelle Nutzer. Crew-Mitglieder nutzen crewser regelmäßig im Zusammenhang mit einem Projekt des Kunden und nicht als eigenständige zahlende Kund*innen. Soweit im Einzelfall zwingende verbraucher-, arbeits-, datenschutz- oder sonstige schutzrechtliche Vorschriften zugunsten eines Crew-Mitglieds anwendbar sind, bleiben diese unberührt.
2. Vertragsabschluss & E-Commerce
2.1. Der Vertragsschluss erfolgt über das Online-Angebot des Anbieters oder in jeder rechtlich zulässigen Form.
2.2. Bei einem Online-Abschluss kann der Premium-Zugang sofort freigeschaltet werden. Die Zahlung erfolgt nach den im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten, insbesondere per Rechnung, Überweisung, Zahlungslink oder über einen externen Zahlungsdienstleister, soweit dieser eingesetzt wird. Der Kunde erhält die jeweiligen Zahlungsinformationen per E-Mail oder in der Software.
2.3. Bei einem schriftlichen oder individuell vereinbarten Abschluss kann die Freischaltung der Premium-Funktionalität bis zu 5 Werktage dauern, da dieser Prozess manuell bearbeitet wird. Falls eine Freischaltung erst nach Zahlungseingang vereinbart oder aus Risikogründen erforderlich ist, erfolgt die Freischaltung erst nach Eingang der Zahlung.
2.4. Falls eine Zahlung fehlschlägt oder nicht innerhalb der Frist von 7 Tagen erfolgt, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Premium-Zugang bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlung zu sperren.
2.5. Bei einem Upgrade auf eine kostenpflichtige Version (z. B. von Gratis auf Premium) gilt eine 14-tägige Rückgabefrist. Die Rückgabe erfolgt per E-Mail und führt zur Rückerstattung der gezahlten Gebühren. Nach Ablauf der 14 Tage ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
3. Leistungen und Nutzung
3.1. Der Anbieter stellt crewser in kostenlosen und kostenpflichtigen Leistungspaketen bereit. Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere verfügbare Funktionen, Nutzungsgrenzen, Laufzeit, Vergütung, Verlängerung und Kündigung, ergibt sich aus dem jeweiligen Bestellprozess, Angebot, Preisblatt oder einer individuellen Vereinbarung. Für bestehende Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Konditionen; Änderungen richten sich nach diesen AGB oder einer gesonderten Vereinbarung.
3.2. Je nach vereinbartem Leistungspaket können verfügbare Funktionen, Nutzungsgrenzen, Projektanzahl, Rollen und sonstige Nutzungsmöglichkeiten abweichen. Bei Paketwechsel, Ablauf oder Kündigung können einzelne Funktionen eingeschränkt oder deaktiviert werden. Vertragliche, gesetzliche und datenschutzrechtliche Rechte des Kunden, insbesondere zu Aufbewahrung, Export, Löschung oder Rückgabe von Daten, bleiben hiervon unberührt.
3.3. Zugriffsrechte richten sich nach Rolle, Projektzuordnung, Freigaben des Kunden und dem jeweils vereinbarten Leistungspaket. 3.3.1 Administratoren (Admins) Admins nutzen crewser auf Kundenseite insbesondere zur Einrichtung und Verwaltung von Projekten, Zugriffsrechten, Stammdaten, Arbeitszeitprozessen, Auswertungen und sonstigen freigeschalteten Funktionen. Der konkrete Umfang der Admin-Rechte richtet sich nach dem vereinbarten Leistungspaket, der Projektkonfiguration und den jeweils verfügbaren Funktionen. Zur Nutzung ist grundsätzlich ein Admin-Account erforderlich.
3.3.2 Crew-Mitglieder (Workers) Crew-Mitglieder können über ihren projektbezogenen Zugang insbesondere eigene Stammdaten, Dokumente und Arbeitszeiten erfassen, prüfen und verwalten. Je nach Freigabe durch den Kunden können sie außerdem projektbezogene Informationen sehen, etwa eigene Projektzuordnung, freigegebene Projektdokumente oder sonstige für die Zusammenarbeit erforderliche Angaben. Falls der Kunde eine Kontaktlistenfunktion aktiviert, können Crew-Mitglieder außerdem Namen, Telefonnummern, Departments und E-Mail-Adressen anderer Crew-Mitglieder im selben Team einsehen, um die Produktionsabwicklung und die projektbezogene Kommunikation zu unterstützen. Sie haben keinen Zugriff auf administrative Funktionen und keinen allgemeinen Zugriff auf Arbeitszeit-, Abrechnungs- oder Verwaltungsdaten anderer Nutzer*innen. Der Zugriff erfolgt über einen personalisierten Link per SMS und ist auf die jeweils zugeordneten Projekte und Funktionen beschränkt.
3.3.2.1 Sicherheitsregelungen für personalisierte SMS-Zugangslinks: - Der per SMS zugesandte personalisierte Zugangslink ist nur für das jeweilige Crew-Mitglied bestimmt und darf nicht weitergegeben oder mit Dritten geteilt werden. - Falls der Link weitergeleitet und von unbefugten Personen genutzt wird, übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit der Anbieter den Missbrauch nicht zu vertreten hat. - Bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht oder Sicherheitsrisiken kann der Anbieter den Zugriff für diesen Nutzer sperren. In einem solchen Fall ist der Support zu kontaktieren.
3.4 SMS-Einwilligung und crewser-SMS-Bedingungen
3.4.1. crewser kann transaktionsbezogene SMS an Crew-Mitglieder senden, darunter Projekteinladungen, sichere Zugangs- und Login-Links, Erinnerungen zur Zeiterfassung und Erinnerungen zur Abgabe von Stundenzetteln. Die Nachrichtenfrequenz variiert je nach Projektaktivität. Es können Gebühren für SMS und mobile Daten anfallen.
3.4.2. Der Kunde und seine Admins sind verpflichtet, vor dem Anfordern einer SMS-Einladung über crewser die vorherige ausdrückliche Einwilligung des jeweiligen Crew-Mitglieds zum Erhalt transaktionsbezogener SMS von crewser einzuholen. Diese Einwilligung muss außerhalb von crewser im Rahmen des Crew-Onboardings erfolgen, zum Beispiel in einem Deal Memo, Projektvertrag, Onboarding-Formular, Startpapier, elektronischen Vertrag oder einem gleichwertigen schriftlichen oder elektronischen Produktionsdokument.
3.4.3. Der Kunde muss sicherstellen, dass der SMS-Einwilligungstext klar sichtbar ist und mindestens die folgenden Punkte enthält: Programmname crewser, transaktionsbezogene SMS im Zusammenhang mit dem Produktionsprojekt, Nachrichtentypen, variable Nachrichtenfrequenz, Hinweis auf mögliche Gebühren für SMS und mobile Daten, Abbestellmöglichkeit über support@crewser.app sowie Links zu den crewser-AGB und der crewser-Datenschutzerklärung.
3.4.4. Der Kunde darf eine SMS-Einladung für ein Crew-Mitglied nur dann anfordern, wenn dieses Crew-Mitglied zuvor in den Erhalt transaktionsbezogener SMS von crewser eingewilligt hat. Der Kunde kann Crew-Mitglieder zur Projektliste hinzufügen, ohne eine SMS-Einladung zu senden. Die Zustimmung eines Admins zu diesen AGB ersetzt nicht die SMS-Einwilligung des Crew-Mitglieds.
3.4.5. Das Standard-SMS-Programm von crewser ist ausschließlich transaktionsbezogen und verwendet vom Anbieter vorgegebene SMS-Texte oder Templates. Der Kunde darf crewser-SMS nicht für Werbung, Newsletter, Cross-Selling, Produktwerbung oder sonstige Marketingkommunikation verwenden. Soweit nach anwendbarem Recht für werbliche elektronische Kommunikation eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, muss der Kunde diese außerhalb des transaktionsbezogenen crewser-SMS-Programms einholen und dokumentieren. Soweit Eingabefelder oder Projektdaten in SMS übernommen werden, muss der Kunde sicherstellen, dass diese Inhalte sachlich projektbezogen bleiben und keine Werbung enthalten.
3.4.6. Der Kunde muss die SMS-Einwilligung so dokumentieren, dass sie bei Rückfragen von Crew-Mitgliedern, Netzbetreibern, Behörden oder Gerichten nachgewiesen werden kann. Der Nachweis sollte insbesondere den Einwilligungstext, Zeitpunkt, Projektbezug, Mobiltelefonnummer, Identität des Crew-Mitglieds und die Erhebungsquelle enthalten.
3.4.7. Empfohlener Einwilligungstext für Crew-Mitglieder: "Mit der Angabe meiner Mobiltelefonnummer stimme ich zu, transaktionsbezogene SMS von crewser zu diesem Produktionsprojekt zu erhalten. Dazu gehören Projekteinladungslinks, sichere Zugangs- und Login-Links, Erinnerungen zur Zeiterfassung und Erinnerungen an die Abgabe von Stundenzetteln. Die Nachrichtenfrequenz hängt von der Projektaktivität ab, üblicherweise eine Projekteinladung und gelegentliche Erinnerungen, solange ich dem Projekt zugeordnet bin. Es können Gebühren für SMS und mobile Daten anfallen. Abbestellen unter support@crewser.app. AGB: https://crewser.app/de/terms. Datenschutzerklärung: https://crewser.app/de/privacy."
3.4.8. Crew-Mitglieder können crewser-SMS jederzeit über support@crewser.app abbestellen. Jede crewser-SMS enthält den Hinweis "Abbestellen unter support@crewser.app". Der Kunde darf nach einem Opt-out keine weiteren crewser-SMS an die betroffene Mobiltelefonnummer anfordern, soweit nicht eine neue wirksame Einwilligung vorliegt oder eine Nachricht technisch oder rechtlich erforderlich ist.
3.4.9. Weitere Informationen zur SMS-Einwilligung finden Sie unter https://crewser.app/de/sms-consent.
4. Missbrauch & Sperrung von Nutzern
4.1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Benutzerkonten oder E-Mail-Adressen zu sperren, wenn ein Missbrauch der Plattform festgestellt wird.
4.2. Missbrauch liegt insbesondere vor bei: - Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB - Manipulation der Software - missbräuchlicher Nutzung der Plattform für unzulässige oder schädliche Aktivitäten - Verdacht auf betrügerische Handlungen - Einladung von Personen in die Anwendung ohne deren vorherige ausdrückliche Zustimmung
4.3. Die Sperrung kann temporär oder dauerhaft erfolgen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Zugang wiederherzustellen.
5. Sicherheit & Datenschutz
5.1. Der Anbieter gewährleistet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation.
5.2. Der Anbieter nutzt die Server-Infrastruktur der Hetzner Online GmbH als Hosting-Partner. Die Server befinden sich innerhalb der EU und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Hetzner-AGB.
5.3. Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik ein. Dazu gehören insbesondere verschlüsselte Datenübertragung, rollen- und rechtebasierte Zugriffskontrollen, logische Mandantentrennung, Schutz administrativer Zugänge, Protokollierung sicherheitsrelevanter Vorgänge, Backup- und Wiederherstellungsmaßnahmen, technische Schutzmaßnahmen gegen Missbrauch sowie regelmäßige Wartung und Aktualisierung der eingesetzten Systeme. Soweit angemessen, werden personenbezogene Daten zusätzlich durch Pseudonymisierung, Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen geschützt.
5.4. Verantwortlichkeit für Datenaufbewahrung Für Projekt-, Crew-, Arbeitszeit-, Abrechnungs- und Dokumentendaten, die der Kunde in crewser verarbeitet, entscheidet der Kunde als Verantwortlicher über zulässige Speicherfristen, Export, Löschung und Aufbewahrung nach Maßgabe des anwendbaren Rechts. Der Anbieter verarbeitet diese Daten nach Weisung des Kunden und löscht oder gibt sie nach Vertragsende nach Maßgabe von Punkt 5.12 zurück, soweit keine gesetzlichen Pflichten, Sicherheitszwecke oder berechtigten Nachweisinteressen des Anbieters entgegenstehen. Für eigene Vertrags-, Rechnungs-, Support-, Sicherheits- und Nachweisdaten des Anbieters gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Verjährungsfristen.
5.5. Der Anbieter kann anonymisierte oder aggregierte Daten zur Software-Verbesserung oder für statistische Zwecke nutzen, sofern keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sind.
5.6. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten diese Punkte 5.6 bis 5.16 als Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO. Diese Regelungen sind Bestandteil des Vertrags und werden mit Vertragsschluss vereinbart; eine gesonderte Unterzeichnung ist für ihr Zustandekommen nicht erforderlich. Eine gesondert abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung geht diesen Regelungen vor, soweit sie abweichende Bestimmungen enthält.
5.7. Rollenverteilung: Der Kunde ist Verantwortlicher für personenbezogene Daten, die er in crewser für seine Projekte, Admins, Crew-Mitglieder, Arbeitnehmer*innen oder sonstige Projektbeteiligte verarbeitet. Der Anbieter verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach den Weisungen des Kunden. Für eigene Geschäftszwecke, insbesondere Vertragsabschluss, Abrechnung der vom Anbieter gegenüber Kunden erbrachten Leistungen, Rechnungsstellung, Sicherheit, Website-Betrieb und eigene Kommunikation mit Kunden, ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Die arbeits-, lohn- und sozialversicherungsrechtliche Abrechnung der Crew bleibt Sache des Kunden beziehungsweise der von ihm eingesetzten Dienstleister.
5.8. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Weiterentwicklung der SaaS-Lösung crewser. Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Vertrags und eine anschließende technische Abwicklungs-, Export- oder Löschfrist, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.
5.9. Art und Zweck der Verarbeitung Die Verarbeitung umfasst insbesondere Hosting, Speicherung, Anzeige, Export, Sicherung, Authentifizierung, Rechteverwaltung, Support, Fehleranalyse, Sicherheitsmaßnahmen, System-E-Mails, transaktionsbezogene SMS und technische Protokollierung. Zwecke sind Projektverwaltung, Crew-Verwaltung, Zeiterfassung, Arbeitszeitprüfung, Abrechnungsvorbereitung, Kommunikation und Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Funktionen.
5.10. Datenarten und betroffene Personen Verarbeitet werden insbesondere Konto-, Kontakt-, Projekt-, Rollen-, Arbeitszeit-, Vergütungs-, Abrechnungs-, Dokumenten-, Kommunikations-, Nutzungs-, Protokoll- und Supportdaten. Supportdaten umfassen insbesondere Supportanfragen, Kontaktdaten von anfragenden Personen, Nachrichteninhalte, übermittelte Dateien, Screenshots, Fehlerbeschreibungen, technische Metadaten und zur Fehleranalyse erforderliche Protokolldaten. Betroffene Personen können insbesondere Admins, Kund*innen, Mitarbeiter*innen des Kunden, Crew-Mitglieder, Projektbeteiligte, Lieferanten, Ansprechpartner*innen und Supportkontakte sein.
5.11. Weisungen: Der Anbieter verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den Einstellungen und Handlungen der Admins in der Software sowie aus sonstigen schriftlichen oder elektronischen Weisungen des Kunden. Der Anbieter darf eine Weisung ablehnen oder aussetzen, wenn sie nach seiner Auffassung gegen anwendbares Datenschutzrecht, Recht der Europäischen Union, Recht eines Mitgliedstaats oder sonstiges im Einzelfall anwendbares Recht verstößt; der Anbieter informiert den Kunden in diesem Fall, soweit dies rechtlich zulässig ist.
5.12. Pflichten des Anbieters: Der Anbieter verpflichtet zur Vertraulichkeit, setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein und verarbeitet Auftragsdaten nur nach Maßgabe dokumentierter Weisungen. Der Anbieter unterstützt den Kunden im nach Art. 28 DSGVO erforderlichen und zumutbaren Umfang, informiert über relevante Datenschutzvorfälle und löscht oder gibt Auftragsdaten nach Vertragsende nach Weisung zurück, soweit keine gesetzlichen Pflichten, Sicherheitszwecke oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen.
5.13. Nachweise und Kontrollen: Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Prüfungen erfolgen vorrangig durch Auskunft, geeignete Dokumentation, Sicherheitsinformationen, Zertifikate oder Auditberichte, soweit verfügbar. Weitergehende Prüfungen sind nur im erforderlichen Umfang, mit angemessener Vorankündigung und unter Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Sicherheit und Rechten anderer Kunden zulässig. Gesetzliche Kontrollrechte von Behörden bleiben unberührt.
5.14. Subauftragsverarbeiter: Der Kunde genehmigt den Einsatz von Subauftragsverarbeitern, soweit diese zur Bereitstellung von crewser erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere Hosting, E-Mail-Versand, Newsletter-Versand, SMS-Versand, Produktanalyse, Support- und Zahlungsabwicklung, soweit die jeweilige Funktion eingesetzt wird. Wesentliche derzeitige Kategorien und Anbieter sind Hosting/Infrastruktur über Hetzner Online GmbH in Deutschland, Authentifizierungs- und System-E-Mails über Amazon Web Services soweit eingesetzt, Newsletter-Versand über Mailjet soweit Newsletter-Funktionen genutzt werden, transaktionsbezogene SMS über Twilio soweit SMS-Funktionen genutzt werden, Produktanalyse über PostHog nur nach Einwilligung sowie Zahlungsdienstleister soweit für Zahlungen eingesetzt. Der Anbieter verpflichtet Subauftragsverarbeiter zu Datenschutzpflichten, die den Pflichten des Anbieters im Wesentlichen entsprechen.
5.15. Änderung von Subauftragsverarbeitern: Neue oder ersetzte wesentliche Subauftragsverarbeiter werden dem Kunden mit angemessener Frist per E-Mail, in der Software oder über eine öffentlich zugängliche Liste angekündigt. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Die Parteien bemühen sich um eine angemessene Lösung; bleibt ein wesentlicher Einwand bestehen, kann der Kunde den betroffenen Dienst oder Vertragsteil außerordentlich kündigen.
5.16. Drittlandübermittlungen: Übermittlungen in Drittländer oder Zugriffe aus Drittländern erfolgen nur, soweit ein Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln, zusätzliche Schutzmaßnahmen oder eine andere zulässige Grundlage nach DSGVO besteht. Der Anbieter berücksichtigt dabei die Anforderungen der DSGVO und die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Für diese Datenschutzregelungen gilt österreichisches Recht, soweit zwingendes Datenschutzrecht der EU oder eines anwendbaren Mitgliedstaats nichts anderes vorgibt.
6. Individuelle Softwareentwicklung
6.1. Der Kunde kann die Entwicklung individueller Zusatzfunktionen beauftragen. Diese Funktionen werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil der regulären SaaS-Leistungen.
6.2. Der Anbieter behält sich das Recht vor, individuell entwickelte Funktionen in die Standardsoftware zu übernehmen. Falls nicht anders vereinbart, verbleiben die Rechte an individuell entwickelten Funktionen beim Anbieter. Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für die beauftragte Funktion. Der Anbieter kann die Funktion für andere Kunden weiterentwickeln oder modifizieren.
6.3. Nach Abnahme durch den Kunden sind Anpassungen oder Fehlerbehebungen nur im Rahmen einer separaten Support- oder Wartungsvereinbarung möglich. Falls keine solche Vereinbarung besteht, werden erforderliche Anpassungen oder Fehlerbehebungen nach tatsächlichem Aufwand zu einem marktüblichen Stundensatz abgerechnet.
6.4. Der Kunde stellt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen, Daten und gegebenenfalls Zugangsdaten zur Verfügung, die für die Entwicklung der individuellen Funktion erforderlich sind. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Angaben des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Anbieters.
7. Störungen und Wartungen
7.1. Der Anbieter bemüht sich, crewser im Rahmen der technischen Möglichkeiten funktionsfähig zu halten und Störungen oder technische Probleme angemessen zu beheben. Ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit besteht jedoch nicht.
7.2. Wartungsarbeiten, die eine längere Nichtverfügbarkeit der Software zur Folge haben, werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt. Der Anbieter bemüht sich, Wartungsarbeiten bevorzugt außerhalb der Hauptnutzungszeiten durchzuführen.
7.3. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass crewser jederzeit unterbrechungsfrei, vollständig sicher, fehlerfrei oder ohne technische Einschränkungen verfügbar ist, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Technische Systeme, Netzwerke und Dienste Dritter können ausfallen oder beeinträchtigt sein. Der Anbieter übernimmt keine ausdrücklichen oder konkludenten Garantien, außer soweit diese ausdrücklich vereinbart wurden oder gesetzlich zwingend bestehen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte und zwingende Haftung bleiben unberührt.
8. Haftung
8.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.
8.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Soweit zwingendes Recht im Einzelfall strengere Anforderungen stellt, gilt diese Haftungsregel nur im dort zulässigen Umfang.
8.3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für Datenverlust haftet der Anbieter, soweit rechtlich zulässig, nur für denjenigen Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eigene Exporte und Sicherungen der für ihn besonders wichtigen Daten vorzunehmen.
8.4. Der Anbieter stellt sicher, dass die vom Nutzer eingegebenen Zeiterfassungsdaten (z. B. Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausenzeiten oder Kommentare) korrekt gespeichert und angezeigt werden. Für darauf basierende Berechnungen, insbesondere zu Überstunden, Nachtzuschlägen, Spesen oder anderen lohnrelevanten Faktoren, übernimmt der Anbieter jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verwendbarkeit, soweit die Berechnung von gesetzlichen, kollektivvertraglichen, tariflichen, betrieblichen oder individuellen Vorgaben des Kunden abhängt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die korrekte Berechnung und Anwendung dieser Regelungen zu prüfen.
9. Änderungsvorbehalte
9.1. Der Anbieter kann diese AGB ändern oder ergänzen, soweit dies wegen rechtlicher, technischer, sicherheitsbezogener, organisatorischer oder produktbezogener Entwicklungen erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wesentliche Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der vereinbarten Preise erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, soweit sie nicht zwingend rechtlich erforderlich oder für den Kunden ausschließlich vorteilhaft sind.
9.2. Änderungen werden dem Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über die Plattform) mit einer angemessenen Frist, grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten, mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung innerhalb der mitgeteilten Frist widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs wird der Anbieter gesondert hinweisen. Bei einer wesentlichen Benachteiligung kann der Kunde den betroffenen Vertragsteil vor Inkrafttreten der Änderung kündigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2. Auf den Vertrag zwischen Anbieter und Kunde ist österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar. Zwingende Vorschriften des Rechts der Europäischen Union sowie zwingende nationale Vorschriften, die im Einzelfall nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere Datenschutz-, Telekommunikations-, Wettbewerbs-, Verbraucher-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eines betroffenen Staates. Bei künftiger gezielter Bereitstellung von crewser in weiteren Ländern können ergänzende landesspezifische Bedingungen vereinbart oder veröffentlicht werden; diese gehen für den jeweiligen Anwendungsbereich vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Cinework Software GmbH.
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